Nachwuchs fördern – Zukunft sichern!

Praktikum, Famulatur und Hospitation in Thüringer Zahnarztpraxen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auch der Nachwuchs unseres zahnärztlichen Berufsstandes kann vom Vorbild und vom Wissen erfahrener Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber lernen. Die neue zahnärztliche Approbationsordnung schreibt deshalb mehrere Praxisphasen innerhalb eines Zahnmedizin-Studiums vor.

Ermöglichen Sie bitte Zahnmedizin-Studierenden ein Praktikum, eine Famulatur und/oder eine Hospitation in Ihrer Praxis:

  • Praktikum (eine Woche studienverpflichtend im 3. oder 4. Semester)
  • Famulatur (vier Wochen studienverpflichtend zwischen dem 7. und 10. Semester)
  • Hospitation (zeitlich unabhängig, freiwillig, finanziell gefördert durch die KZV Thüringen)

Bereits seit 2017 vermittelt unsere Landeszahnärztekammer Thüringen erfolgreich Hospitationspraxen für Zahnmedizin-Studierende in allen Regionen unseres Freistaates. Von unseren guten Erfahrungen mit freiwilligen Hospitationen profitieren Praxen und Studierende nun auch bei studienverpflichtenden Praktika und Famulaturen. Hierbei arbeiten die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Landeszahnärztekammer Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen erneut eng zusammen.

Denn schließlich wird ein solcher Einblick in den Alltag einer Zahnarztpraxis oft zum Gewinn für beide Seiten: Studierende erhalten eine lebensnahe Vorstellung von den Arbeitsabläufen einer Zahnarztpraxis. Im Gegenzug lernen Sie selbst als Praxisinhaber anstellbare künftige Kollegen und mögliche Nachfolger kennen.

Bitte registrieren auch Sie Ihre Zahnarztpraxis deshalb für Praktika, Famulaturen und/oder Hospitationen von Zahnmedizin-Studierenden! Gemeinsam erleichtern wir unserem zahnärztlichen Nachwuchs den späteren Start ins Berufsleben – und begeistern ihn vielleicht sogar schon frühzeitig für eine berufliche Zukunft in Thüringen.


Ihr Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

Registrierung einer Zahnarztpraxis für Praktikum, Famulatur und Hospitation

- 3 Jahre zahnärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung
- Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Nachweis regelmäßiger Fortbildung
- Teilnahme an qualitätsfördernden Maßnahmen (z.B. Qualitätsmanagementsystem)
- ausreichende Anzahl an Patienten
- ausreichende personelle Ausstattung mit fortgebildeten ZFA in der Praxis
- Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes während der Famulatur gewährleistet
- Arbeitszeit der Studierenden nur innerhalb der Anwesenheitszeit des Ausbilders
- EDV-gestütztes Praxisverwaltungs- bzw. Qualitätsmanagementsystem
- typische allgemeinzahnmedizinische Grundausrichtung
- Patienten aller Altersgruppen
- ambulante chirurgische Maßnahmen
- verschiedene zahnärztliche Berufs- und Tätigkeitsfelder können vermittelt werden
Mit Stern (*) gekennzeichnete Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.

Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

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Nicole Sorgler

Zahnärztliches Berufsleben

0361 7432-103
0361 7432-150
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